Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Dienstleistungen und Produkte der PLUS4DATA GmbH

Pfeifferstr. 20 A | 76764 Rheinzabern

Stand: 01.04.2024

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen PLUS4DATA GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Lizenznehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Softwarelizenz.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die dauerhafte Überlassung des gesondert bezeichneten Computerprogramms inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation („Vertragssoftware“) und die Einräumung der beschriebenen Nutzungsrechte.

Die Beschaffenheit und Funktionalität der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

Der Anbieter überlässt dem Kunden ein Exemplar der Software und liefert diese dem Kunde via Download. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten sowie ggf. den Lizenzschlüssel für die vertragsgemäße Nutzung der Software teilt der Anbieter dem Kunden bei vertragsgemäßer Auslieferung der Software mit.

Weitergehende Leistungen, insbesondere Installations-, Konfigurations- und Schulungs- und Einweisungsleistungen sowie Support sind ggf. gesondert und explizit zu vereinbaren.

Nutzungsrechteeinräumung

Die Softwarelizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen gemäß dem Lizenzzertifikat, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Verkaufs zur Verfügung gestellt werden.

Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software in dem in der Produktspezifikation geregelten Umfang zu nutzen. Das Recht gilt für die Einzelnutzung auf einem Server / Cluster oder als Cloud-Lösung.

Der Kunde darf die Software im Umfang von Abs. 1 installieren und bestimmungsgemäß verwenden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, eine zur Gewährleistung der künftigen Nutzung erforderliche Sicherungskopie zu erstellen; er hat diese als solche zu kennzeichnen. Der Kunde ist schließlich berechtigt, die Software ausschließlich unter den Voraussetzungen von § 69e UrhG zu vervielfältigen und zu dekompilieren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, unter zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten in anderer Weise zur Verfügung zu stellen. Nicht Dritte in diesem Sinn sind Angestellte im Geschäftsbetrieb des Kunden und Personen, die der Kunde einsetzt, um die bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, einem Dritten unter Beachtung des Umfangs der hiesigen Rechteeinräumung die erworbene Kopie der Software einschließlich der Dokumentation dauerhaft zu überlassen.

Überschreitet der Kunde die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige Zustimmung des Anbieters, kann der Anbieter den auf die überschreitende Nutzung entfallenden Betrag gemäß seiner Preisliste verlangen. Außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Lizenzbedingungen

Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software für interne geschäftliche Zwecke.

Die Software darf ausschließlich an dem Standort installiert und genutzt werden, der vom Kunden spezifiziert wurde. Im Falle einer Serverinstallation bei den mehrere Standorten angebunden werden sollen, muss PLUS4DATA mitgeteilt werden wo der Server/APP betrieben wird und welche Standorte angebunden werden sollen. Sollten weitere Standorte nachträglich angebunden werden oder der Serverlokalität verändert werden, muss auch dies PLUS4DATA mitgeteilt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass PLUS4DATA keine Gewährleistung für die Verbindung zwischen den einzelnen Standorten und dem Server übernehmen kann. Für Cloud-Installationen gelten gesonderte Bedingungen:

Bei Nutzung einer Cloud-Lösung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Cloud-Lösung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Lizenz umfasst die Nutzung der Cloud-Lösung gemäß den festgelegten Parametern, einschließlich der Anzahl der Benutzer und anderer relevanter Ressourcen. Die Nutzung der Cloud-Lösung ist auf die vom Lizenznehmer angegebenen Standorte beschränkt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Cloud-Lösung bereitzustellen und notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Lizenzgeber trifft angemessene Maßnahmen, um die Sicherheit der in der Cloud-Lösung gespeicherten Daten zu gewährleisten. Der Lizenznehmer ist jedoch ebenfalls dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Parteien verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Der Lizenzgeber behandelt Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie. Lizenznehmer strebt eine maximale Verfügbarkeit der Cloud-Lösung an.

Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt und mit dem Anbieter abgestimmt.

Der Kunde darf die Software nicht verändern, kopieren, vermieten, verleasen, verkaufen, weitergeben oder anderweitig Dritten zugänglich machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die vom Anbieter mitgeteilten oder veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung oder, sofern zutreffend, die individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Preise.

Der Anbieter akzeptiert alle gängigen Zahlungsarten, wobei der Anbieter dem Kunden in der Regel für die bestellte Leistung eine Rechnung ausstellt, die ihm in Textform übersandt wird. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Anbieter ist berechtigt, die jeweiligen Preise nach Vertragsschluss an sich verändernde wesentliche Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungskosten und/oder der Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software und die Benutzerdokumentation die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dass der Nutzung durch den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Erwerbs der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und entgegenstehende Rechte, die auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch den Anbieter oder Dritten beruhen.

Der Anbieter hat das Wahlrecht, ob er einem Mangel im Wege der Nachbesserung oder Nachlieferung abhilft. Dies gilt entsprechend für Rechtsmängel. Als Nachbesserung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden vorübergehende Lösungen zur Verfügung stellt, sofern diese den Mangel beheben. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung der Software umgangen werden kann, sofern der Kunde die Software weiterhin zumutbar nutzen kann. Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen für den Kunden führt. Die Nachbesserung schließt, soweit erforderlich, die Anpassung der Benutzerdokumentation ein.

Der Kunde kann nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen von diesem Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Anbieter nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch erfolglos schriftlich zur Mangelbeseitigung in einem angemessenen Zeitraum aufgefordert und dabei darauf hingewiesen hat, andernfalls seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuüben.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Ansprüchen wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Liefert der Anbieter dem Kunden die Software via Download, beginnt die Verjährung mit der Zurverfügungstellung des Download-Links einschließlich der Zugangsdaten durch den Anbieter.

Haftung

PLUS4DATA GmbH haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von [Ihr Unternehmen] ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Geistiges Eigentum

Der Anbieter behält sich alle Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patentrechte und sonstiger geistiger Eigentumsrechte, vor. Der Kunde erwirbt mit dem Kauf der Softwarelizenz keine Rechte an geistigem Eigentum, außer den ausdrücklich gewährten Nutzungsrechten.

Vertraulichkeit

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die a) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

Die Parteien werden nur solchen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen berechtigt zur Forderung einer angemessenen Vertragsstrafe. Weitergehende Ansprüche der verletzten Partei bleiben davon unberührt.

Schlussbestimmung

Der Kunde darf Ansprüche gegen den Anbieter aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter abtreten. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sofern die Software Export- und/oder Importkontrollbeschränkungen unterliegt, hat der Kunde diese einzuhalten. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Vertragsrechts Anwendung. Erfüllungsort ist 76764 Rheinzabern. Der ausschließliche Gerichtsstand ist 76764 Rheinzabern

Sofern der Vertragstext in einer Übersetzung geliefert wird, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet auf den Auftrag keine Anwendung.